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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Transporte: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management Logistik » Strategie » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Transporte im Facility Management

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Transporte im Facility Management

Facility Management (FM) umfasst ein breites Spektrum von Dienstleistungen rund um den Betrieb und die Instandhaltung von Gebäuden und Liegenschaften. Dazu gehören auch Transportaufgaben – zum Beispiel das Bewegen von Material, Werkzeugen, Geräten, Abfällen oder Post/Kurierwaren innerhalb und außerhalb des Gebäudekomplexes. Ob es sich um kurze innerbetriebliche Fahrten mit Flurförderzeugen (Hubwagen, Stapler), Transportwagen, Elektroschlepper, Kleintransporter oder um gelegentliche Außentransporte zu anderen Standorten handelt: Im Arbeitsschutz müssen diese Tätigkeiten in einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) berücksichtigt werden. Typische Risiken sind Ergonomische (Manuelles Heben/Tragen), Stolpern/Rutschen, Kollisionen mit Staplern, ungesicherte Ladung, Stress durch enge Zeitfenster oder Schichtarbeit.

Die Transporte im Facility Management – ob innerbetriebliche Fahrten mit Staplern, Handhubwagen, Routenzügen oder externe Auslieferungen/Abholungen – erfordern eine gründliche Gefährdungsbeurteilung. Da laut ArbSchG und BetrSichV sämtliche Arbeitsmittel und -prozesse auf Risiken zu prüfen sind, gehören auch Verkehrswege, Ladungssicherung, ergonomische Lastenhandhabung, Fahrzeugwartung und Fremdfirmenkooperation in die GBU. Mit geeigneten technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen (z. B. strukturierte Verkehrsführung, Schulungen, PSA, realistische Zeitpläne) werden Unfallgefahren nachhaltig reduziert und ein reibungsloser, effizienter sowie arbeitssicherer Transportablauf sichergestellt.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Nach § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten durchzuführen. Für den FM-Bereich gehören Transporte (innerbetrieblich oder außerbetrieblich) klar dazu.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, wozu u. a. Flurförderzeuge, Transportgeräte oder Kraftfahrzeuge zählen.

  • Überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. Hebebühnen) müssen entsprechend geprüft werden.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: gefordert ist eine systematische Ermittlung von Gefährdungen.

  • DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“: kann anwendbar sein, wenn Hubwagen, Gabelstapler oder ähnliche Fördergeräte genutzt werden.

  • DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“: Anforderungen an den Betrieb von betrieblichen Fahrzeugen (Kleintransporter, Pkw) auf öffentlichen Straßen und Betriebsgelände.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Relevant, wenn betriebliche Transporte (z. B. mit Kleintransportern oder Lkw) auf öffentlichen Straßen stattfinden. Die Ladungssicherung und Führerscheinklassen sind hier zu beachten.

Fazit

Transportaufgaben im FM-Bereich – von internen Materialbewegungen bis hin zu externen Fahrtätigkeiten – unterliegen rechtlichen Vorgaben, sodass eine GBU obligatorisch ist.

Vielfältige Transportaufgaben

  • Facility Manager:innen oder Servicekräfte bewegen Werkzeuge, Ersatzteile, Reinigungsmaterialien, Müllcontainer, Post usw. in Gebäuden oder auf dem Außengelände.

  • Unterschiedlichste Transportmittel (Rollcontainer, Sackkarren, Gabelstapler, Firmenfahrzeuge) können zum Einsatz kommen.

Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

  • Ergonomische Belastungen (Heben/Tragen, Schieben/Ziehen schwerer Wagen)

  • Unfallgefahren (Stolpern, Stürze, Zusammenstöße)

  • Verkehrsrisiken (Staplerfahrten, Pkw-Fahrten auf der Straße, Ladungssicherung)

  • Zeit- und Organisationsdruck (Stress begünstigt Unfälle).

Organisatorische Verantwortung

  • Der Arbeitgeber muss einen sicheren Ablauf der Transporte sicherstellen, z. B. mittels Verkehrswegeplanung (Markierung, Vorfahrtsregeln) oder Schulungen (Staplerschein, Führerschein).

  • Bei Fremdfirmen (z. B. externe Transportdienstleister) ist eine abgestimmte Gefährdungsbeurteilung nötig.

Effizientes Arbeiten und Verhinderung von Störungen

  • Eine gut strukturierte GBU vermeidet Unfälle und Engpässe bei Transporten (z. B. blockierte Gänge). So bleibt der Betrieb reibungslos.

Ergonomische Risiken

  • Heben/Tragen schwerer oder unhandlicher Gegenstände, wiederholtes Bücken, Schulterbelastung.

  • Falsche oder fehlende Hilfsmittel (Hebelifte, Rollwagen).

Stolper- und Rutschgefahren

  • lose Kabel, Verpackungsreste, glatte Rampen, wetterbedingte Nässe oder Eis.

  • unzureichende Beleuchtung in Lager- oder Versorgungswegen.

Kollisionen / Zusammenstöße

  • Fahren mit Stapler oder Elektroschlepper im Innenbereich, fehlende Markierungen, keine getrennten Fuß- und Fahrwege, enge Durchgänge.

  • Parkende Transporthilfsmittel, schlechte Sichtverhältnisse.

Ladungssicherung

  • Ladung rutscht oder kippt um beim Transport (z. B. auf Hubwagen, in Fahrzeugen).

  • Unvollständige oder falsche Sicherung (z. B. fehlende Spanngurte).

Verkehrsrisiko bei Straßenfahrten

  • Dienstfahrten zum anderen Standort: Unfallrisiko, falscher Fahrzeugzustand (keine Winterreifen, defekte Bremsen).

  • Zeitdruck, Handy am Steuer -> Ablenkung, Stress.

Psychische Belastungen

  • Zeitdruck, monotone Transporte, Stress bei Stoßzeiten, Konflikte über Prioritäten in der Materialzustellung.

DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge

  • Vorschriften für sichere Bedienung und Wartung von Gabelstaplern, Hubwagen, E-Ameisen usw.

DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge

  • Betriebliche Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Anforderungen an den Fahrzeugzustand, Führerschein, Ladungssicherung.

ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ / ASR A1.8 „Verkehrswege

  • Markierung von Fahrwegen, Warn- und Hinweisschilder, Verkehrsregelungen auf dem Betriebsgelände.

VDI 2700 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen)

  • Technische Regeln zum korrekten Sichern der Ladung bei Transporten.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Prüfung, Instandhaltung, Umgang mit Arbeitsmitteln (z. B. Hubwagen, Hebebühnen).

Erfassen der Transportprozesse

  • Welche Güter (Gewicht, Volumen, Gefährdungspotenzial)? Wie oft und wohin werden sie transportiert (Gebäudeteile, externe Ziele)?

  • Welche Transportmittel (Handkarren, Stapler, Pkw/Lkw, Fahrtreppen, Aufzüge)?

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • Ergonomische (Heben, Tragen, Schieben), mechanische (Kollisionen, Quetschungen), chemische/biologische (ggf. wenn Gefahrstoffe oder Abfälle transportiert werden), Stressfaktoren (Zeitdruck).

  • Berücksichtigen von Arbeitsumgebung (Wetter, Beleuchtung, Bodenverhältnisse).

Maßnahmenableitung

  • Technisch: Geeignete Transporthilfen (Rollwagen, Hebelifte), Verkehrswegbeschilderung, rutschhemmende Böden, Rampen mit ausreichender Beleuchtung.

  • Organisatorisch: Fahrpläne für interne Transporte, klare Wegeführung, Ladungssicherungsvorgaben, Wartungs- und Prüffristen für Transportmittel, Schicht-/Pausenplanung.

  • Personell: Schulungen (Staplerschein, Ladungssicherung, ergonomisches Heben/Tragen), PSA (Sicherheitsschuhe, ggf. Warnwesten), Stressmanagement, Betriebsanweisungen.

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG: Resultate der GBU schriftlich oder digital erfassen. Verantwortliche Person(en), Prüfintervalle, Schulungsnachweise.

  • BetrSichV: Prüfung von Flurförderzeugen, Aufzügen, ggf. Hebebühnen.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Periodisch (z. B. jährlich), bei Neuanschaffung von Transportmitteln, Änderung in Lieferprozessen, steigenden Transportvolumina.

  • Auswertung von Unfallstatistiken, Meldungen (Beinaheunfälle), Mitarbeiterfeedback.

Fahrwege- und Verkehrsorganisation

  • Markierte Fahrbahnen, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Stapler, Vorfahrtsregeln.

  • Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, Ampeln an Engstellen.

Ergonomie

  • Minimieren manueller Lasten, wo möglich Hebehilfen einsetzen.

  • Schulung in rückengerechtem Heben, Taktung von Arbeitsabläufen (vermeiden von Dauertätigkeiten in gleicher Haltung).

Ladungssicherung

  • Streng nach VDI 2700 oder DGUV-Informationen bei Straßenfahrten.

  • Bei innerbetrieblichen Fahrten mit Gabelstapler oder Routenzug: feste Fixierung oder Niederzurren, um Herabfallen zu verhindern.

Fremdfirmen

  • Entsorgungsunternehmen, Lieferanten, Paketdienste – Abstimmung zu Zugangsbereichen, Verkehrsordnung, Einweisung ins Betriebsgelände.

Zeit- und Personalplanung

  • Vermeiden von Überbelastung durch realistische Zeitfenster, ausreichend Personal zur Spitzenzeit (z. B. große Materiallieferungen, Umzüge).